Berufseinführung (BE) im Bistum Basel

Mit dem Einstieg des neuen Berufseinführungsjahrganges 2022 / 2024 beginnt die neu organisierte und neu geordnete pastorale Ausbildung der künftigen Pfarreiseelsorger/innen und Priester und Diakone im Bistum Basel.

Welches sind die Eckpfeiler der neuen modularisierten Berufseinführung?

Im Folgenden sind die wichtigsten Elemente kurz aufgeführt sowie einige Antworten auf oft gestellte Fragen gegeben:

  1. Die Berufseinführung (BE) ist die notwendige Voraussetzung für alle Interessenten/innen zu einem hauptamtlichen seelsorgerlichen Dienst im Bistum Basel und richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Theologiestudium (Master, Diplom des Bischöflichen Studienprogrammes oder äquivalenter Abschluss).
  2. Der berufsbegleitende Lehrgang wird vom Bistum Basel verantwortet, dauert zwei Jahre und gestaltet sich wie folgt:
    a) Im letzten Studienjahr (normalerweise vor dem Studienabschluss, in Ausnahmefällen auch danach) meldet sich der/die Kandidat/in mit den erforderlichen Dokumenten beim Regens zur Berufseinführung an.
    b) Die Qualifikationskommission entscheidet anschliessend über die Aufnahme und die zu absolvierenden Module.
    c) Die Ausbildungselemente sind eingeteilt in Pflicht- und Ergänzungsmodule. Die Pflichtmodule werden von allen Absolvent/innen besucht. Die Ergänzungsmodule werden gemäss Entscheid der Qualifikationskommission nach dem Aufnahmegespräch festgelegt. Kriterien dazu bilden die vorausgehende Berufs- und Lebenserfahrung sowie die kirchlichen Grundanforderungen.
  3. Der Besuch der einzelnen Module erfolgt im Zusammenspiel mit der pastoralen Arbeit an einem Praxisort. Für die allgemeine Seelsorge ist dies ein Pastoralraum (Pfarrei), für die Spezialseelsorge eine entsprechend abgeklärte Seelsorgestelle (z.B. in einem Spital oder Altersheim).
  4. Den Absolventen/innen wird der Praxisort durch die Abteilung Personal der Diözese Basel in Absprache mit dem Regens zugeteilt.
  5. Die Zertifizierung erfolgt zu Ende des zweiten Jahres der Ausbildung wiederum durch die Qualifikationskommission. Qualifizierende Elemente sind die Kompetenznachweise aus den einzelnen Modulen, die Berichte aus den Praxisorten, sowie die Feststellungen aus den Standortgesprächen mit dem Ausbildungsteam.
  6. Im Vorfeld der Berufseinführung erfolgt die Admissio (liturgische Feier zur Zulassung zum kirchlichen Dienst). Mit ihr ist die kirchliche Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufseinführung gegeben. Für Priesteramtskandidaten erfolgt in der Regel die Diakonenweihe zu Beginn des zweiten Berufseinführungsjahres. Zum Abschluss der Berufseinführung folgt die Priesterweihe. Für diese kirchlichen Schritte finden jeweils vorgängig die entsprechenden Skrutiniengespräche mit dem Bischof statt.
    Für Absolventen/innen der Berufseinführung, die die Institutio als Pfarreiseelsorger/innen anstreben, finden die Skrutinien im zweiten Ausbildungsjahr statt. Die Feier der Institutio findet ebenfalls zum Abschluss der Berufseinführung statt.

 

Kurze Antworten auf konkrete Fragen:

1. Anmeldung: Welches sind die Anmeldedaten?
Jeweils bis zum 1. Dezember des der BE vorausgehenden Kalenderjahres beim Regens. Die Qualifikationskommission tagt im Januar darauf (hier fällt der Entscheid zur Aufnahme) und der Einführungstag für Kandidat/innen findet jeweils im Februar des BE Einstiegsjahres statt.

2. Was ändert sich generell im Vergleich mit der bisherigen BE?
– Der Lehrgang wird neu ausschliesslich von der Diözese verantwortet in Zusammenarbeit mit der theologischen Fakultät Luzern, dem RPI und weiteren Bildungs- und Fachinstitutionen; das Schlussdiplom ist folglich ein Bischöfliches.
– Die Lehrinhalte der BE sind in Pflicht- und Ergänzungsmodule aufgeteilt.
– Man kann sowohl mit der Ausbildungsrichtung allgemeine Seelsorge wie auch mit dem Ziel Spezialseelsorge in die BE einsteigen.
– Die einzelnen Module sind nicht mehr alle in Wocheneinheiten aufgeteilt, sondern werden auch je nach Modul an einzelnen Tagen absolviert.
– Den Entscheid über Aufnahme, Qualifikation, Zertifizierung und Ausschluss fällt letztverbindlich nicht mehr der Regens allein, sondern die Qualifikationskommission.
– Das Finanzierungssystem wurde ebenfalls erneuert.

3. Wie sieht die Finanzierung aus?
Mit der neuen Form der BE ändert sich auch das Finanzierungsmodell: Da die Absolventen/innen der BE nicht alle genau dieselben Module besuchen, war das bisherige Finanzierungsmodell nicht mehr tauglich (Anstellung 50-80%). Neu werden alle Absolventen/innen der BE von ihren Kirchgemeinden, bzw. Institutionen zu 70%-100% angestellt. Dabei wird ihnen für den Besuch der Ausbildungseinheiten der BE Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Sie bezahlen daher die Auslagen für die BE selber.  Damit werden Ungleichbehandlungen vermieden und eine komplizierte Nachrechnerei über einzelne Module erübrigt sich.

4. Gibt es Änderungen in der Begleitung von BE-Absolventen/innen?
Für die Bezugspersonen von BE-Absolventen/innen gilt: Wie bis anhin finden die wöchentlichen BE-Gespräche statt, es gibt im bisherigen Rahmen im ersten Jahr einen Zwischenbericht auszufüllen und einen Schlussbericht im zweiten Jahr der BE. Die Ergänzungsmodule, Katechese und Jugendarbeit, werden vom RPI verantwortet und begleitet. Der Regens wird die Pastoralräume (Pfarreien)/Institutionen wie gewohnt zu Beginn der Ausbildung besuchen. Bezugspersonentreffen werden im gewohnten Umfang bleiben.

5. Welches ist die Rolle der neuen Qualifikationskommission?
Mit diesem Gremium wurde ein Instrument geschaffen, das eine Erweiterung des Blickwinkels bei Aufnahme, Zwischenqualifikation und Zertifizierung erlaubt. Im Gremium vertreten sind fünf Personen: Eine leitende Person aus den Bischofsvikariaten der Bistumsregionen; der/die Personalverantwortliche der Diözese; ein/e Psychologe/in; der/die Ausbildungsleiter/in; der Regens.

6. Gibt es einen unabhängige Beschwerde-Instanz? Mit der vollständig unabhängigen Rekurs-Kommission wurde ein eigenes Gremium für den Fall von Konflikten geschaffen.

7. Wie sieht das Vorgehen zur Einschreibung rechtlich aus?
Zwischen dem Ausbildungsträger (Stiftung Seminar St. Beat im Auftrag der Diözese Basel) und dem/r Absolventen/in wird nach dem Zulassungsbescheid ein Ausbildungsvertrag (wie eine Einschreibung an der UNI) abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist eine Anstellung durch die unter Punkt 3 genannten Institutionen.

Artikel in der SKZ vom 14.09.23: Interview mit Ausbildungsleiter Martin Brunner-Artho: Die Berufseinführung ist eine Starthilfe – SKZ 17-2023

 

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